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Immer mehr Menschen arbeiten im Homeoffice. Dabei stellt sich die Frage, welche Kosten steuerlich absetzbar sind. Grundsätzlich können Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer, Arbeitsmittel und Büromöbel sowie Internet- und Telefonkosten geltend gemacht werden.

Homeoffice

Das häusliche Arbeitszimmer kann unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgabe oder Werbungskosten angesetzt werden. Voraussetzung ist, dass das Arbeitszimmer ausschließlich für betriebliche oder berufliche Zwecke genutzt wird und kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Arbeitsmittel wie Computer, Drucker und Büromaterial können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Hierbei gilt jedoch, dass die Anschaffungskosten in voller Höhe nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzbar sind, wenn der Netto-Anschaffungspreis nicht höher als 800 Euro ist.

Büromöbel wie Schreibtische, Stühle oder Regale können ebenfalls abgesetzt werden, jedoch müssen diese über einen Zeitraum von mehreren Jahren abgeschrieben werden.

Auch Internet- und Telefonkosten können in bestimmten Fällen als Betriebsausgabe oder Werbungskosten geltend gemacht werden. Hierbei ist jedoch eine Aufteilung in berufliche und private Nutzung notwendig.

Es ist zu beachten, dass die genannten Kosten nur in dem Umfang absetzbar sind, in dem sie tatsächlich beruflich oder betrieblich bedingt sind. Daher ist es wichtig, Belege und Aufzeichnungen über die genaue Nutzung der Kosten zu führen.

Insgesamt bietet das Homeoffice die Möglichkeit, einige Kosten steuerlich abzusetzen. Wichtig ist jedoch, dass die Voraussetzungen erfüllt sind und die Aufwendungen tatsächlich beruflich oder betrieblich veranlasst sind.